Anwaltskosten
Abrechnung üblicherweise über RVG
gerne über Rechtsschutzversicherung
(Antrag kann vom Büro erfolgen)
in Einzelfällen nach Honorarvereinbarung, sofern persönliche
Voraussetzungen vorliegen
kann für gerichtliche
Verfahren auch Prozeßkostenhilfe beantragt werden
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