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Anwaltskosten

Abrechnung üblicherweise über RVG gerne über Rechtsschutzversicherung

(Antrag kann vom Büro erfolgen)

in Einzelfällen nach Honorarvereinbarung, sofern persönliche Voraussetzungen vorliegen

kann für gerichtliche Verfahren auch Prozeßkostenhilfe beantragt werden