Kosten

Anwaltskosten
Ein Erstberatungsgespräch kostet maximal 190 € je nach Dauer, Aufwand, Schwierigkeit und finanziellem Umfang der Angelegenheit.

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, rechnen wir selbstverständlich über diese ab. Sie müssen dann nur den vereinbarten Eigenanteil selbst zahlen.Übrigens übernehmen die meisten Rechtsschutzversicherungen die Kosten für ein Beratungsgespräch in Familien- und Erbrechtsangelegenheiten ohne Selbstbeteiligung.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe. Den Antrag stellen wir für Sie.

Möglich ist auch die Abrechnung nach Zeitaufwand (Stundenhonorar) oder die Vereinbarung eines Erfolgshonorars.
Share by: